Hilfe für junge Volljährige
Wen betreuen wir?
Junge Volljährige (bis Vollendung des 21. Lebensjahres).....
• im Rahmen einer Nachsorge nach einer Hilfe im Rahmen des SGB VIII („Jugendhilfe“)
• mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
• mit dem Ziel der Stabilisierung und Orientierung während der ersten Schritte in eine selbständige Lebensführung