Hilfe für junge Volljährige

Wen betreuen wir?

Junge Volljährige (bis Vollendung des 21. Lebensjahres).....

• im Rahmen einer Nachsorge nach einer Hilfe im Rahmen des SGB VIII („Jugendhilfe“)
• mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
• mit dem Ziel der Stabilisierung und Orientierung während der ersten Schritte in eine selbständige Lebensführung